Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2011
Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue"
Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO hat die Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" die Pflicht, bis zur Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 (§ 80 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 82 ThürKO) die Einsichtnahme in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zu ermöglichen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft "Pleißenaue" für das Haushaltsjahr 2011 liegen während der Öffnungszeiten in den Büroräumen Breite Straße 02, 04617 Treben öffentlich aus.
gez. Richter
Kämmerin